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   INSTITUT DR SORGER 

 Global

                 LAW                 

Qualifikationen

  1. LAW EXPERTISE
  2. Die besten Juristen Ihres Genres: Im hochspezialisierten und anspruchsvollen Bereich Medizinprodukterecht benötigt es einzigartige Expertise. Juristen, welche zu den Vordenkern und Experten Ihres Faches gehören: Wir stellen vor:     
  3. Professor Gassner: Gründungsdirektor der Forschungsstelle für Medizinprodukterecht.                                              



  • Prof. Dr. iur. Ulrich M. Gassner, Mag. rer. publ., M. Jur. (Oxon.)
  • Universität Augsburg
  • Juristische Fakultät
  • Professur für Öffentliches Recht
  • Gründungsdirektor der Forschungsstelle für Medizinprodukterecht (FMPR) und der Forschungsstelle für E-Health-Recht (FEHR)
  • Kodirektor des Instituts für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht (IBGM)

LAW

Prof. Dr. iur. Ulrich M. Gassner, Mag. rer. publ., M. Jur. (Oxon.)



Mobirise

  • Prof. Dr. iur. Ulrich M. Gassner, Mag. rer. publ., M. Jur. (Oxon.)
  • Herr Professor Gassner hat über 100 gesundheitsrechtliche Veröffentlichungen aufzuweisen. Er berät und unterstützt seit über zwei Jahrzehnten erfolgreich Unternehmen unterschiedlicher Größe, von Start-ups bis zu DAX-notierten Unternehmen, und zwar insbesondere in den Bereichen des deutschen und internationalen Arzneimittel-und Medizinprodukterechts. Auch im Recht der Life Sciences und dem E-Health-Recht verfügt er über eine breite und stark nachgefragte Expertise. Seine Tätigkeit umfasst auch die Erstellung von Rechtsgutachten, und zwar auch für Ministerien und öffentliche Träger. So hat er 2017 für das deutsche Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ein umfangreiches Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) verfasst.

  • MedTech meets M-Health                                                                                                         Universitäts-Professor Dr. Ulrich M. Gassner, Mag. rer. publ., M. Jur. (Oxon.)* 
  • Mobile Health (M-Health), d. h. die Erbringung von Gesundheitsleistungen durch mobile Kommunikationsgeräte, gewinnt bei der digitalen Revolutionierung unseres Gesundheitswesens immer mehr an Bedeutung. Dies liegt namentlich daran, dass M-Health-Dienste über tradierte E-Health-Konzepte hinaus die ubiquitäre Kommunikation und Interaktion zwischen Arzt und Patient ermöglichen. Gesundheits-Apps stehen symbolhaft für diesen grundlegenden strukturellen Wandel. Die mit ihrem Einsatz verbundenen Rechtsfragen sind immer noch nicht abschließend geklärt. Dies gilt namentlich für die Produktqualifikation und den Datenschutz. Die damit verbundenen Kernprobleme werden im Folgenden bezogen auf die EU identifiziert und analysiert. Daneben sollen die wesentlichen nationalen und internationalen Regulierungsaktivitäten skizziert werden. Ein besonderer Fokus liegt hierbei auf aktuellen und künftigen Entwicklungen. Quelle: https://www.jura.uni-augsburg.de/forschung/forschungsstellen/fehr/Veroeffentlichungen/Gassner_-MedTech-meets-M-Health_-MPR-2015_-73.pdf
  • FORSCHUNGSSTELLE FÜR E-HEALTH-RECHT

Digital Health, Connected Health Care, M-Health – und der rechtliche Rahmen? [27.06.2016]
Die Forschungsstelle für E-Health-Recht (FEHR) ist eine unabhängige Forschungseinrichtung der Universität Augsburg unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. Ulrich M. Gassner. Sie wurde in Reaktion auf die zunehmende Digitalisierung des Gesundheitswesens im Herbst 2015 gegründet und ist die erste und einzige universitäre Einrichtung in Deutschland, die sich spezifisch mit der dogmatisch fundierten Erforschung und Entwicklung des nationalen, europäischen und internationalen E-Health-Rechts beschäftigt. Im Mittelpunkt steht hierbei eine integrative und intradisziplinäre Analyse der sich im Bereich von Digital Health und Connected Healthcare stellenden komplexen Rechtsfragen vom Aufbau einer Telematikinfrastruktur über die Gerätevernetzung im OP-Saal und Health Apps bis hin zu den Anwendungszenarien von Health 4.0. Weitere Tätigkeitschwerpunkte der FEHR bilden die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Betreuung von Dissertationen, Wissenschaftspreis usw.) sowie die Weiterbildung (Kurse, Einzelveranstaltungen usw.). Ferner versteht sich die Forschungsstelle als praxisorientierter Beratungsdienstleister für Gesetzgeber, Ministerien, Behörden und Unternehmen. Quelle : https://www.jura.uni-augsburg.de/forschung/forschungsstellen/fehr/


  • DIGITAL HEALTH, CONNECTED HEALTH CARE, M-HEALTH – UND DER RECHTLICHE RAHMEN?
Am 15. Juni 2015 wurde an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg mit der Forschungsstelle für E-Health-Recht (FEHR) die erste unabhängige Forschungseinrichtung in Deutschland eröffnet, die sich gezielt mit den komplexen Rechtsfragen rund um E-Health und M-Health befasst.
Im Mittelpunkt unseres Forschungsinteresses steht eine integrative und intradisziplinäre Analyse der komplexen Rechtsfragen, die sich im Bereich von Digital Health und Connected Healthcare stellen. Das Spektrum dieser Fragen reicht vom Aufbau einer Telematikinfrastruktur über die Gerätevernetzung im OP-Saal und über Health Apps bis hin zu den Anwendungsszenarien von Health 4.0“, erläuterte der Initiator und Leiter der FEHR Prof. Dr. Ulrich M. Gassner. Er zeigte sich sehr darüber erfreut, dass über 130 Teilnehmer, darunter Repräsentanten mehrerer DAX-notierter Unternehmen, an der Eröffnungsfeier teilnahmen. Gassner: „Das ist ein eindrücklicher Beleg dafür, dass wir mit der FEHR punktgenau auf einen immer größer und dringlicher werdenden juristischen Forschungs- und Beratungsbedarf im Bereich E-Health treffen.“ Seine Einschätzung, es sei nun höchste Zeit für die Gründung einer solchen Forschungsstelle gewesen,bestätigten alle Grußredner, darunter Dr. Siegfried Jedamzik, Geschäftsführer der Bayerische Telemedallianz (BTA) und Ministerialdirigent Herwig Heide, Leiter der Krankenhausabteilung, Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand eine Keynote Speech von Oliver Schenk, Leiter der Abteilung „Grundsatzfragen der Gesundheitspolitik/Telematik“ im Bundesministerium für Gesundheit“ zum Thema Digitalisierung des Gesundheitswesens“. Es folgte ein Fachvortrag über „Rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz sensorgestützter Health Apps“ von Dr. Thilo Räpple, Rechtsanwalt und Partner bei Baker & McKenzie.

Bericht in der MPJ

Meldung vom 27.06.2016


 ATMP

Arzneimittel für neuartige Therapien (auch ATMPs für Advanced Therapy Medicinal Products)

EU-Abgrenzung ATMP/Medizinprodukt + ATMP Hospitalausnahme sind Professor Gassner natürlich bestens vertraut,

ebenso wie US/FDA - ATMP/pharmaceutical/biological.

Herr Professor Gassner beschäftigt sich seit nahezu zwanzig Jahren mit der Regulierung innovativer biomedizinischer Technologien. Mit der ATMP-Verordnung hat er sich nicht nur wissenschaftlich auseinandergesetzt, sondern auch Kliniken und Unternehmen beraten.



FMPR 

Mein Institut und damit ich arbeite mit der in dieser Spezialisierung in Europa einzigartigen Forschungsstelle für Medizinprodukterrecht (FMPR) unter der Leitung von Professor Gassner (Juristische Fakultät der Universität Augsburg) zusammen.



SCHWEIZ

Die Schweiz passt ihre gesetzlichen Grundlagen für Medizinprodukte (u.a. die Medizinprodukteverordnung, MepV) an die Verordnung (EU) 2017/746 über Medizinprodukte (Regulation on medical devices, MDR) und die Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika (Regulation on in-vitro diagnostic medical devices, IVDR) etappiert an, d.h. analog den Übergangsfristen, die für die Mitgliedstaaten der EU gelten.



Marktzugang

Der Schlüssel ist die Einhaltung des Medizinproduktegesetzes.

Behalten Sie Ihr CE,  Ihre Erlaubnis für Ihren Markzugang, sicher.

Die CE-Kennzeichnung an einem Produkt ist die Herstellererklärung, dass das Produkt die wesentlichen Anforderungen der relevanten europäischen Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltschutz- Gesetze erfüllt.

Wegen den kürzlich eingeführten - so genannten unangekündigten - Audits, kann Ihre CE-Kennzeichnung jetzt täglich - und dies ohne Vorankündigung - auf die Probe gestellt werden. Die CE-Kennzeichnung, das heisst Ihr Produkt und das bedeutet in nicht wenigen Fällenl auch das Überleben Ihres gesamten Unternehmens, ist nur dann sicher, wenn Sie die Gesetze, Regularien, sowie die harmonisierten Normen einhalten. Diese können sich täglich ändern.

Sie brauchen  also einen speziellen Juristen.

Nicht irgendeinen. Den Besten.


Der interessante Part ist, das seit neuestem auch nur noch ausgewiesene Fachexperten Ihe Produke überprüfen. In früheren Zeiten konnte ein Auditor vieles sein. Das ist vorbei. Heute prüfen den Kern-Part der Zulassungsdokumente Ihres CE Produktes, die klinische Bewertung/Studie, nur noch ausgewiesene medizinische Fachexperten. Exclusiv diese Fachexperten können Ihr Produkt demnach diese Prüfungs-Hürde passieren lassen. Diese Mediziner sind nicht nur medizinische Experten, sondern auch Experten der geltenden Regularien und Gesetze.


Sie brauchen also einen speziellen Juristen.

Nicht irgendeinen. Den Besten.

Alles andere, was zu dem Genre gehört, "das ist schon immer und seit Jahrzehnten so gemacht worden", ist verschwendete Zeit und Geld. Die Zeiten haben sich vollkommen geändert. Nur die Firma, die jetzt rechtzeitig handelt, bleibt bestehen. Die anderen verschwinden. Das haben in letzter Zeit über 50% der Benannten Stellen selbst erfahren müssen.

Das Medizinprodukte- und Arzneimittelgesetz sowie die Einhaltung der EU-, Bundes- und Landesvorschriften in Bezug auf die "CE-Kennzeichnung" sind wichtige Aspekte für die Führung Ihres Unternehmens. Sie sind verwoben und können einer Organisation viele Kopfschmerzen bereiten, wenn sie nicht frühzeitig angemessen berücksichtigt werden. Die Regeln sind sehr komplex und entwickeln sich ständig weiter, es ist auch noch wichtig zu beachten, dass verschiedene Staaten spezifische Gesetze haben. Es gibt  globale zusätzliche Vorschriften, die überwacht werden müssen. Als Führungskraft einer Organisation ist es wichtig, das richtige Team an Ihrer Seite zu haben. 

Unsere effektiven und herausragenden Juristen sind als selten qualifizierte und gesuchte Spezialisten Ihres Faches in der Lage, Sie an der Hand zu nehmen und mit Ihnen den Weg sicher zu beschreiten.

Dabei wird das potentielle Risiko evaluiert, die richtigen Schritte werden empfohlen und die nötige Akrion wird sicher begleitet. Potentielles Risiko wird so effektiv gemildert.

Es ist nicht nur wichtig den Gesetzestext zu kennen, sondern auch zu wissen wie dieser angewendet wird  und wie die Gerichte diesen auslegen.

HIer hat Professor Gassner eine landesweite einmalige Reputaion und ist gefragter Spezialist von höchsten Stellen.

Solche Expertise sichert Ihrem Unternehmen unschötzbaren Fortschritt. Rechtzeitige Detektierung von möglichen Risiken, sodann Risikominimierung und einen erfolgreichen Bestand am Markt durch Vermeidung von Irrwegen.


Herr Professor Gassner ist Experte für spezielle Fragen des Medizinprodukterechtes, berät Sie gerne und wahrt dabei stets das  Interesse Ihrer Organisation, Ihr Erfolg liegt uns am Herzen.

LAW

Prof. Dr. iur. Ulrich M. Gassner, Mag. rer. publ., M. Jur. (Oxon.)



Mobirise
Adresse

Institut Dr Sorger, PF 4
CH - 6315 0beraegeri, SCHWEIZ

Kontakt

E-Mail: us@institut-dr-sorger.ch 
Tel: +41 (0) 76 37 10 977